Spiel- und Trainingsbetrieb in der Corona-Alarmstufe

In Baden-Württemberg gilt ab Mittwoch, 17.11.2021, die Corona-Alarmstufe. Damit greifen auch für den Spiel- und Trainingsbetrieb beim SV Reute die entsprechenden Änderungen. Die Vorstandschaft des SV Reute bittet alle Beteiligten um die Einhaltung der neuen Regeln in der Alarmstufe und steht für jegliche Rückfragen gerne zur Verfügung.

Da die Anzahl der Corona-Intensivpatient*innen in Baden-Württemberg an zwei Werktagen in Folge die Schwelle von 390 überschritten hat, greift nun automatisch die Alarmstufe der Landesregierung. Während sich für immunisierte Personen nichts ändert, sieht die aktuelle Corona-Verordnung bzw. Corona-Verordnung Sport für nicht-immunisierte, d.h. weder geimpfte noch genesene Personen, weitere Einschränkungen vor. Wie in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens rückt nun auch beim Spiel- und Trainingsbetrieb die 2G-Regel in den Vordergrund.

Regeln für den Spiel- und Trainingsbetrieb in der Corona-Alarmstufe:
* Zuschauer*innen: Der Zutritt sowohl im Außen- als auch Innenbereich ist nur Geimpften und Genesenen gestattet (2G)
* Spieler*innen: Zutritt für den Außenbereich nur mit 2G-Nachweis oder gültigem PCR-Test (3G+), für den Innenbereich nur mit 2G-Nachweis
* Trainer*innen: Entweder 2G-Nachweis oder Vorlage eines gültigen Antigen-Schnelltest sowohl für den Außen- als auch Innenbereich
* Schüler*innen werden weiterhin wie immunisierte Personen behandelt. Personen unter 18, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen in der Alarmstufe lediglich einen Antigen-Schnelltest vorlegen. Schüler*innen und Kinder unter 6 Jahren werden wie Geimpfte/Genesene behandelt

Weitere Infos zu den Regeln in der Corona-Alarmstufe gibt’s auf der WFV-Seite:
Corona-Update WFV

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