Ehrenordnung des SV Reute 1950

§1 Der SV Reute 1950 e.V. würdigt sowohl verdienstvolle Tätigkeit als auch langjährige Mitgliedschaft seiner Mitglieder und ihm nahestehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen. Eine Ehrung setzt auch ein Verhalten voraus, das besondere Anerkennung verdient.

§2 Mögliche Ehrungen
a) – Ehrenurkunde
b) – Ehrenmitgliedschaft
c) – Ernennung zum Ehrenvorsitzenden

§3 Voraussetzungen der Ehrungen sind
a) Ehrenurkunde: Die 50jährige Mitgliedschaft
b) Die Ehrenmitgliedschaft wird als höchste Ehrung für hervorragende Verdienste um den SV Reute 1950 e.V. verliehen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
c) Vorsitzende, die langjährig das Amt des 1.Vorsitzenden ausgeübt und besondere Verdienste um den Verein erworben haben, können zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Die Verleihung „Ehrenvorsitzender“ erfolgt auf Lebenszeit.

Ausnahmsweise können Ehrungen auch an vereinsexterne Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Förderung und die Bestrebungen des Vereins außerordentliche Verdienste erworben haben.

§4 Zuständigkeit
Über eine Ehrenmitgliedschaft entscheidet die Vorstandschaft des SV Reute 1950 e.V.

§5 Verleihung und Ehrung
Über die Verleihung ist eine Urkunde zu fertigen, die auf dem Urkundentext die Unterschrift des 1.Vorsitzenden enthält. Ehrungen sollen in einem würdigen Rahmen verliehen werden, wie z.B. Jubiläumsveranstaltung, Weihnachtsfeier oder Jahreshauptversammlung.

§6 Sonstige Ehrungen
Alle über Vereinsehrungen hinausgehenden Ehrungen (z.B. Sportkreis-Ehrungen, Landessportbund-Ehrungen usw.), sind von der Vorstandschaft zu beantragen.

§7 Ehrungen bei Geburtstagen und aus besonderen Anlässen
Ehrenvorsitzende, Ehrenmitglieder, aktive Mitglieder des Vorstandes und verdiente langjährige Mitglieder werden bei einem runden Geburtstag ab dem 60. Lebensjahr sowie bei Hochzeiten und sonstigen herausragenden Anlässen mit einem kleinen Geschenk geehrt. Sollte aus dem genannten Personenkreis jemand sterben, so kann im Einzelfall vom Verein ein Kranz niedergelegt werden.

Diese Ehrenordnung wurde von der Jahreshauptversammlung des SV Reute 1950 e.V. am 31.03.2017 beschlossen und tritt am 01.04.2017 in Kraft. Sie ersetzt die ursprüngliche Ehrenordnung des ehemaligen Gesamtvereins vom 20.09.1991

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